Sie möchten bei uns essen?
„Stulle Plus“ heißt Menschen mit kleinerem Geldbeutel willkommen!
Einkaufsberechtigt sind alle Menschen, die nachweisbar unterhalb des Pfändungsfreibetrages verdienen. Zum Beispiel Senior:innen, Alleinerziehende, ALG-II-Empfänger:innen oder Student:innen. Wir sind, gemäß Jobcenter team.arbeit.hamburg, verpflichtet, Sie bei Ihrem ersten Kauf bei „Stulle Plus“ um einen Nachweis zu bitten, dass Ihr Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze von aktuell € 1.259,99 EUR liegt.
Dieser Betrag erhöht sich für Sie, wenn Unterhaltsverpflichtungen bestehen:
Anzahl Unterhaltsberechtigte Pfändungsfreigrenze
1 | € 1.729,99
2 | € 1.989,99
3 | € 2.249,99
4 | € 2.519,99
5 | € 2.779,99
Sie können den Nachweis erbringen durch
- eine Gehaltsabrechnung
- einen Steuerbescheid,
- einen BAFöG-Bescheid,
- einen Rentenbescheid oder
- einen Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen.
Ihr Vorteil:
Sie bekommen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, eine Einkaufs – Berechtigungskarte für folgende Shops und gastronomischen Betriebe der SBB Kompetenz:
Neue Liebe – Sozialkaufhaus in Wandsbek
Katz & Hund – Sozialkaufhäuser für Tierzubehör in Mitte, Nord und Altona
Runde 8 – Fahrradshop in Hamm
Hammer Mahlzeit – Kantine in Hamm