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„Stulle Plus“ heißt Menschen mit kleinerem Geldbeutel willkommen!
Einkaufsberechtigt sind alle Menschen, die nachweisbar unterhalb des Pfändungsfreibetrages verdienen. Zum Beispiel Senior:innen, Alleinerziehende, ALG-II-Empfänger:innen oder Student:innen. Wir sind, gemäß Jobcenter team.arbeit.hamburg, verpflichtet, Sie bei Ihrem ersten Kauf bei „Stulle Plus“ um einen Nachweis zu bitten, dass Ihr Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze von aktuell € 1.409,99 EUR liegt.
Dieser Betrag erhöht sich für Sie, wenn Unterhaltsverpflichtungen bestehen:
Für Schuldner, die Unterhalt zahlen müssen, ist diese Grenze wie folgt:
- Ein Unterhaltsberechtigter: 1.939,99 €
- Zwei Unterhaltsberechtigte: 2.229,99 €
- Drei Unterhaltsberechtigte: 2.519,99 €
- Vier Unterhaltsberechtigte: 2.819,99 €
- Fünf Unterhaltsberechtigte: 3.109,99 €
(Stand 01.07.2023)
Sie können den Nachweis erbringen durch
- eine Gehaltsabrechnung
- einen Steuerbescheid,
- einen BAFöG-Bescheid,
- einen Rentenbescheid oder
- einen Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen.
Ihr Vorteil:
Sie bekommen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, eine Einkaufs – Berechtigungskarte für folgende Shops und gastronomischen Betriebe der SBB Kompetenz:
Neue Liebe – Sozialkaufhaus in Wandsbek
Runde 8 – Fahrradshop in Hamm
Hammer Mahlzeit – Kantine in Hamm